Humboldt-Universität zu Berlin - Berliner Institut für Islamische Theologie

AG Islamische Rechtsphilosophie

Die Arbeitsgruppe „Islamische Rechtsphilosophie“ zielt darauf ab das interdisziplinäre Studium der islamischen Rechtstradition zu fördern. Dabei stellt sie sich die Frage, wie rechtsphilosophische Themen in der muslimischen Wissenschaftstradition unter einer neuen Disziplin „islamische Rechtsphilosophie“ beheimatet werden können. In der traditionellen islamischen Wissensordnung existiert bisher keine eigenständige Disziplin zur Rechtsphilosophie. Relevante Themen werden insbesondere in der Rechtstheorie und –hermeneutik (uṣūl al-fiqh), daneben u.a. in der systematischen Theologie (kalām), der Philosophie (falsafa), der Koranexegese (tafsīr) und in Hadithkommentaren (šurūḥ) diskutiert. Die Arbeitsgruppe wird die unterschiedlichen rechtphilosophischen Diskurse disziplinen-übergreifend zusammentragen und sich die Frage stellen, wie die muslimische Rechtstradition in der universitären Landschaft mit Bezug auf die Rechtswissenschaften und die Philosophie verortet werden kann. Die Frage nach der islamischen Rechtsphilosophie hat direkte gesellschaftliche Implikationen. Es wird u.a. zur Lösung der Frage nach der Islamizität von Handlungsanweisungen und die Ausgestaltung muslimischer Normativität unter zeitgenössischen Bedingungen mit Rücksicht auf theologische Legitimität liefern. Sie wird einen Beitrag dazu leisten, die muslimische Rechtstradition sprachfähig zu machen und an der Universität interdisziplinär zu verorten.

 

Die Leitfragen der Arbeitsgruppe sind:

Islamische Rechtsphilosophie
Was ist unter Islamizität zu verstehen? Wie sind die uṣūl al-fiqh innerhalb der etablierten Rechtswissenschaften zu verorten? Welchen Mehrwert haben die uṣūl al-fiqh für uns heute? In welcher Relation stehen die uṣūl al-fiqh zur etablierten Rechtsphilosophie? Wie kann das traditionelle Rechtssystem auf die zeitgenössischen Anforderungen reagieren: Wie sollte eine umfassende Rechtsphilosophie und –theorie heute ausgestaltet werden?
 
Epistemologie
Welche Erkenntnisfähigkeiten werden dem Menschen zugestanden? Wie sicher ist menschliche Erkenntnis? Wie wird Rechtspluralität begründet? Was unterscheidet eine Religionsepistemologie von einer rein philosophischen? Was sind ihre Grenzen und Möglichkeiten?
 
Hermeneutik
Nach welchen Methoden sind die religiösen Schriften auszulegen? Welchen sprachphilosophischen Ansätzen sollte ein zeitgenössisches Islamrechtsverständnis folgen? Wie können traditionelle Methoden für heute fruchtbar gemacht werden?
 
Ethik
Wie ist das Verhältnis von Recht und Moral (traditionell sowie zeitgenössische) zu bestimmen? Gibt es eine „islamische Ethik“?
 
Autorität
Welche Anwendungsbereiche gibt es für ein religiös begründetes Recht in der säkularen Rechtsordnung? Wer ist befugt, Handlungsanweisungen für Muslime zu erlassen? Wie ist der Begriff der Tradition zu bestimmen, die über die Legitimität von Meinungen entscheidet?
 

 

Arbeitsweise der AG

Die AG wird diese und weitere Fragen in internationalen Konferenzen sowie regelmäßigen Workshops und Lesegruppen bearbeiten. Die internationale Auftaktkonferenz „Constructing Islamic Philosophy of Law: Obstacles, Challenges and Solutions“ wird am 27.-28. Mai 2022 stattfinden. Zum Programm der Konferenz

Die Ergebnisse solcher Veranstaltungen und von Projektergebnissen werden sowohl in einer Buchreihe als auch über die Webseite für das Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit publiziert.