AG Islamische Rechtsphilosophie
Die Arbeitsgruppe „Islamische Rechtsphilosophie“ zielt darauf ab das interdisziplinäre Studium der islamischen Rechtstradition zu fördern. Dabei stellt sie sich die Frage, wie rechtsphilosophische Themen in der muslimischen Wissenschaftstradition unter einer neuen Disziplin „islamische Rechtsphilosophie“ beheimatet werden können. In der traditionellen islamischen Wissensordnung existiert bisher keine eigenständige Disziplin zur Rechtsphilosophie. Relevante Themen werden insbesondere in der Rechtstheorie und –hermeneutik (uṣūl al-fiqh), daneben u.a. in der systematischen Theologie (kalām), der Philosophie (falsafa), der Koranexegese (tafsīr) und in Hadithkommentaren (šurūḥ) diskutiert. Die Arbeitsgruppe wird die unterschiedlichen rechtphilosophischen Diskurse disziplinen-übergreifend zusammentragen und sich die Frage stellen, wie die muslimische Rechtstradition in der universitären Landschaft mit Bezug auf die Rechtswissenschaften und die Philosophie verortet werden kann. Die Frage nach der islamischen Rechtsphilosophie hat direkte gesellschaftliche Implikationen. Es wird u.a. zur Lösung der Frage nach der Islamizität von Handlungsanweisungen und die Ausgestaltung muslimischer Normativität unter zeitgenössischen Bedingungen mit Rücksicht auf theologische Legitimität liefern. Sie wird einen Beitrag dazu leisten, die muslimische Rechtstradition sprachfähig zu machen und an der Universität interdisziplinär zu verorten.
Die Leitfragen der Arbeitsgruppe sind:
Arbeitsweise der AG
Die AG wird diese und weitere Fragen in internationalen Konferenzen sowie regelmäßigen Workshops und Lesegruppen bearbeiten. Die internationale Auftaktkonferenz „Constructing Islamic Philosophy of Law: Obstacles, Challenges and Solutions“ wird am 27.-28. Mai 2022 stattfinden. Zum Programm der Konferenz
Die Ergebnisse solcher Veranstaltungen und von Projektergebnissen werden sowohl in einer Buchreihe als auch über die Webseite für das Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit publiziert.