Humboldt-Universität zu Berlin - Berliner Institut für Islamische Theologie

Praktikum im Rahmen des Moduls B-16

Informationen für Studierende des Mono-BA Islamische Theologie

Im Rahmen des Moduls B-16 „Islamische Theologie in der Praxis“ müssen Studierende des Mono-BA Islamische Theologie ein Praktikum im Umfang von 180 Stunden absolvieren sowie ein begleitendes Praxisseminar im Umfang von 2 SWS belegen. Hinzu kommen begleitende Gespräche mit der Praktikumsbeauftragten des BIT, Prof. Dr. Tuba Isik. Das Modul hat einen Umfang von 10 LP. Studierende des Kombi-BA Islamische Theologie müssen kein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren. Lehramtsstudierende finden Hinweise zum Berufsfelderschließenden Praktikum im Bachelorstudium auf den Webseiten der Professional School of Education (PSE) der Humboldt-Universität.

 

Beachten Sie dabei bitte die folgenden Schritte:

(1) Vor dem Praktikum: Klärung der Anerkennungswürdigkeit

Wenn Sie bereits einen Praktikumsplatz in Aussicht haben, klären Sie bitte vorab mit der Praktikumsbeauftragten des BIT, Prof. Dr. Tuba Isik, ob Ihr Praktikum anerkannt werden kann Grundsätzlich gilt: Das Praktikum muss in einem einschlägigen Berufsfeld absolviert werden. Hierzu zählen z.B. Moscheegemeinden und Organisationen der religiösen Wohlfahrtspflege, aber auch Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaft, der Medien, der Publizistik, der öffentlichen Verwaltung, der Politik und der Wissenschaft. Konkrete Tätigkeitsorte sind z.B.:

  • Stiftungen
  • Botschaften
  • Kultur- und Integrationsvereine
  • NGOs
  • Islamverbände
  • Bibliotheken
  • Museen und Ministerien

Das BIT selbst vermittelt keine Praktikumsplätze. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Praktikumsbeauftragte wenden.

 

(2) Vor oder während des Praktikums: Belegung des Moduls

Belegen Sie das zum Modul gehörige Praxisseminar im Umfang von 2 SWS, das jedes Semester angeboten wird. Die Anmeldung erfolgt via AGNES. Das Praxisseminar wird im Idealfall begleitend belegt, kann aber auch vor Antritt des Praktikums besucht werden, z.B. wenn Ihr Praktikum in die vorlesungsfreie Zeit fällt.

 

(3) Nach dem Praktikum: Bestätigung, Bericht, Gespräch, Verbuchung

1. Bestätigung:
Lassen Sie sich nach Beendigung Ihres Praktikums von dem Praktikumsgeber bestätigen, dass Sie das Praktikum erfolgreich absolviert haben. Hierfür nutzen Sie bitte ausschließlich das vom BIT zur Verfügung gestellte Formular.

2. Praktikumsbericht:
Fertigen Sie nach Abschluss des Praktikums einen Praktikumsbericht im Umfang von 5 Seiten an.

 

Richtlinien für den Praktikumsbericht 🖉

Ihr Praktikum muss inhaltlich einen Islambezug aufweisen und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Formalia:

Titelblatt (mit Adresskopf, Matrikelnummer usw.)

Inhaltsverzeichnis bzw. Gliederung mit Seitenzahlen

5 Seiten Textumfang

1,5 Zeilenabstand

Sprache:

Verwenden Sie bitte Bildungssprache.

Inhalt:

Nennen Sie ihren Praktikumszeitraum und stellen Sie die jeweilige Institution bzw. Einrichtung/Verein detailliert vor, in der Sie Ihr Praktikum absolviert haben.

Beschreiben Sie zu Organisationseinheit, der Sie zugewiesen worden sind; beschreiben Sie Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeiten sehr genau.

Beschreiben Sie Ihren Lernprozess und jene Kompetenzen, die Sie während des Praktikums erworben oder erweitert haben. (Haben Sie Herausforderungen erfahren, wie haben Sie diese gemeistert? Welchen Konflikten waren Sie ausgesetzt, wie wurden diese gelöst usw.)

Bewerten bzw. reflektieren Sie zum Ende des Berichts Ihre Arbeit in dieser Einrichtung.

 

3. Gespräch:
Im Anschluss an das Praktikum findet ein weiteres Gruppen- oder Einzelgespräch mit der Praktikumsbeauftragten statt. Erkundigen Sie sich bei der Praktikumsbeauftragten nach den nächsten Terminen. Reichen Sie bitte bis spätestens eine Woche vor dem Gespräch den Praktikumsbericht und die Bestätigung des Praktikumgebers ein. Sie erhalten von der Praktikumsbeauftragten eine Bescheinigung darüber, dass Sie an dem Gespräch teilgenommen und den Prakitkumsbericht eingereicht haben.

 

Zur Verbuchung Ihres Praktikums in Ihrer Prüfungsakte reichen Sie einen vollständig ausgefüllten Modulbogen beim Prüfungsbüro ein. Zusammen mit dem Modulbogen müssen Sie auch den Nachweis zur Teilnahme am Gruppen- oder Einzelgespräch und die Bestätigung des Praktikumgebers, nicht jedoch den Praktikumsbericht einreichen. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Praxisseminar bescheinigen Sie sich selbst durch eigenhändige Unterschrift auf dem Modulbogen.