Verfahren zur Anrechnung von Leistungen nach einem Hochschulwechsel
Nach einem Hochschulwechsel haben Sie nach Maßgabe von § 110 Abs. 2 ZSP-HU die Möglichkeit, sich Studienleistungen und Prüfungen anrechnen zu lassen, sofern diese gleichwertig sind. Die Anrechnung erfolgt auf Antrag des*r Studierenden beim Prüfungsausschuss.
Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, ist es unbedingt notwendig, die folgenden Schritte zu beachten:
- Verfassen Sie ein Anschreiben, an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, aus dem hervorgeht, dass Sie sich Leistungen anerkennen möchten. Das Anschreiben kann per E-Mail erfolgen.
- Füllen Sie zusätzlich das Antragsformular aus, indem Sie Ihre Studien- und Prüfungsleistungen eintragen, die Sie anerkennen lassen möchten.
- Reichen Sie Bescheinigungen über die erbrachten Leistungen (in Kopie) ein, z.B. in Form von Leistungsübersichten Ihrer bisherigen Hochschule oder entsprechenden Äquivalenten.
- Ergänzen Sie Ihren Antrag um weiterführende Hinweise, aus denen die Lern- und Qualifikationsziele sowie die erworbenen Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen deutlich hervorgehen. Das können z.B. Modulbeschreibungen aus Studien- und Prüfungsordnungen sein. Die Anrechnung von Leistungen, für die lediglich Veranstaltungs- oder Modultitel vorliegen, ist in der Regel nicht möglich.
- Schicken Sie sämtliche Unterlagen (Anschreiben, Antragsformular, Immatrikulationsbescheinigung der HU) Bescheinigungen, weiterführende Hinweise) per E-Mail an das Prüfungsbüro.
Nach der Bearbeitung des Antrags informiert der Prüfungsausschuss das Prüfungsbüro, das die Verbuchung der Leistungen vornimmt. Sie können sich im Prüfungsbüro über den Stand der Anerkennung Ihrer Leistungen informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen die Studienfachberatung des Berliner Instituts für Islamische Theologie zur Verfügung. Für Fragen zu Anrechnungen von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen gem. § 110 Abs. 3 ZSP-HU wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Studienberatung.